Zuzug in die Gemeinde

 

Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen. Was benötigen Sie, um sich bei der Gemeinde anzumelden?

 

Schweizer

> Heimatschein

> Familienbüchlein oder Geburtsscheine (nur Familien)

> Versicherungsausweis über die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (Kopie Krankenkassenpolice, Krankenkassenobligatorium)

> Zürcher Wohnungsausweis oder Mietvertrag (nur bei Mietobjekten)

> Anmeldegebühr Gemeinde: Fr. 20.00 pro erwachsene Person

 

Ausländer (EG/EFTA*-Staatsangehörige)

> Pass

> Ausländerausweis resp. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung

> Kopie Arbeitsvertrag

> Versicherungsausweis über die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (Kopie Krankenkassenpolice, Krankenkassenobligatorium)

> Zürcher Wohnungsausweis oder Mietvertrag (nur bei Mietobjekten)

> Anmeldegebühr Gemeinde: Fr. 20.00 pro erwachsene Person

> Gebühren Ausländerausweis (die Gebühren fallen pro Person an)

   Zuzug innerhalb vom Kanton Zürich:  Erwachsene Fr. 25.00, Kind Fr. 12.50 

   Zuzug aus anderem Kanton:             Erwachsene Fr. 50.00, Kind Fr. 30.00

   Zuzug aus dem Ausland:                  Erwachsene Fr. 65.00, Kind Fr. 30.00

 

Ausländer (Drittstaatsangehörige)

> Pass

> Ausländerausweis resp. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung

> Kopie Arbeitsvertrag

> Versicherungsausweis über die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (Kopie Krankenkassenpolice, Krankenkassenobligatorium)

> Zürcher Wohnungsausweis oder Mietvertrag (nur bei Mietobjekten)

> Anmeldegebühr Gemeinde: Fr. 20.00 pro erwachsene Person

> Gebühr Ausländerausweis (die Gebühren fallen pro Person an)

   Zuzug innerhalb vom Kanton Zürich:   Erwachsene ab Fr.   25.00, Kind ab Fr. 25.00

   Zuzug aus anderem Kanton:              Erwachsene ab Fr. 122.00, Kind ab Fr. 67.00

   Zuzug aus dem Ausland:                   Erwachsene ab Fr. 142.00, Kind ab Fr. 87.00

 

* EG/EFTA-Staaten mit Freizügigkeitsabkommen sind:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

 

Führerausweis und Kontrollschilder:

> Informationen zur Adressänderung im Führerausweis und Änderung der Kontrollschilder erhalten Sie hier www.stva.zh.ch

 

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