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Feuerwerk: Abbrandbewilligung Kleinfeuerwerk (max. Kategorie 3)

Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist nur in der Nacht vom 1. auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Für das Abbrennen von Feuerwerk bei privaten Veranstaltungen ausserhalb der genannten Nächte können Sie eine Bewilligung beantragen. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Feuerwerkskategorie.

Weitere Informationen finden Sie unter Dienstleistungen "Feuerwerk Gesuch für private Anlässe".

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