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Inhalt

Abstimmung vom 1. September 2019

Informationen

Datum
1. September 2019

Kantonale Vorlagen

Steuergesetz (StG)

Angenommen
Beschreibung

Mit der Steuervorlage 17 setzt der Kanton Zürich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in seinem kantonalen Steuergesetz um. International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne werden abgeschafft. Im Gegenzug stehen künftig allen Unternehmen neue Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung offen; eine moderate Senkung der Gewinnsteuer ergänzt diese gezielt wirkenden Abzüge. Weiter sorgt der Kanton dafür, dass die Gemeinden und Städte zusätzliche Mittel erhalten, unter anderem für die Finanzierung der Zusatzleistungen zur AHV/IV. Mit einer wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung soll der Wirtschaftsstandort Zürich attraktiv bleiben: Arbeitsplätze sollen im Kanton Zürich gehalten und Steuererträge längerfristig gesichert werden. Ohne diese Änderungen wären infolge von Wegzügen von Unternehmen spürbare Ausfälle bei den Steuererträgen zu erwarten.

Formulierung
Steuergesetz (StG) (Änderung vom 1. April 2019; Steuervorlage 17)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 66,53 %
165
Nein-Stimmen 33,47 %
83
Stimmberechtigte
1'023
Stimmbeteiligung
24.93
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Verbandsvorlagen

Sekundarschule Kreis Uhwiesen; Neue Gemeindeordnung

Angenommen
Ergebnis
Die neue Gemeindeordnung der Sekundarschule Kreis Uhwiesen wurde angenommen
Beschreibung

Die Sekundarschulpflege Kreis Uhwiesen unterbreitet ihren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urnenabstimmung vom 1. September 2019 eine neue
Gemeindeordnung und empfiehlt, dieser zuzustimmen.

Den Stimmberechtigten wird die nachsehende Frage zur Beantwortung mit “Ja“ oder “Nein“ vorgelegt:
„Wollen Sie der neuen Gemeindeordnung der Sekundarschule Kreis Uhwiesen zustimmen?“

Neue Gemeindeordnung
Per 1. Januar 2018 wurde das neue kantonale Gemeindegesetz samt zugehöriger Verordnung in Kraft gesetzt. Von der Einführung der neuen Gemeindegesetzgebung sind alle Politischen Gemeinden, Schulgemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts betroffen. Das neue Gemeindegesetz führt u.a. dazu, dass die Gemeinden bis spätestens 1. Januar 2022 ihre Gemeindeordnung überarbeiten und den geänderten
rechtlichen Vorgaben anpassen müssen. Aus diesem Grund liegt nun die Totalrevision der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen vor. Diese basiert auf einer vom kantonalen Gemeindeamt verfassten „Mustergemeindeordnung“, deren Formulierungen weitgehend übernommen wurden.

Wichtige Hinweise gegenüber der bisher gültigen Gemeindeordnung:

  • Offenlegungspflicht der Interessenbindungen
    Neu ist eine Interessenoffenlegung bei Schulpflegemitgliedern Pflicht. Die Interessenbindungenwerden auf der Homepage der Sekundarschule veröffentlicht und jährlich aktualisiert.
  • Mehr Kompetenzen für die Stimmberechtigten an der Urne
    Die Stimmberechtigten entscheiden in Zukunft über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder über die Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben an der Urne (bisher Gemeindeversammlung oder Schulpflege). Die demokratische Legitimation von solchen Entscheiden wird damit gestärkt.
  • Keine Änderung bei Finanzbefugnissen
    An den Finanzkompetenzen von Schulpflege, Gemeindeversammlung und Urne wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Schulpflege betrachtet die heutigen Limiten als sinnvoll.
  • Organisationskompetenz der Schulpflege wird gestärkt
    Das neue Gemeindegesetz gibt der Schulpflege mehr Gestaltungsspielraum für die interne Organisation. So kann die Schulpflege in eigener Kompetenz Ressorts bilden und die Aufgaben unter den Mitgliedern verteilen. Eine Nennung der Ressorts in der Gemeindeordnung ist nicht mehr notwendig.

Der Entwurf der revidierten Gemeindeordnung wurde im November 2018 einer Vorprüfung beim Gemeindeamt des Kantons Zürich unterzogen. Lediglich kleinste Anpassungen mussten daraufhin vorgenommen werden, sodass nun einer vorbehaltslosen Genehmigung der neuen Gemeindeordnung durch den Regierungsrat nichts im Wege steht. Die vollständige Ge-
meindeordnung, ein Beleuchtender Bericht sowie eine Gegenüberstellung alt/neu können vom 31.07.2019 – 30.08.2019 (12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Laufen-Uhwiesen während den ordentlichen Bürozeiten oder auf unserer Homepage unter „Downloads“ eingesehen werden.
 

Formulierung
Sekundarschule Kreis Uhwiesen; Erlass einer neuen Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 91,00 %
182
Nein-Stimmen 9,00 %
18
Stimmberechtigte
1'023
Stimmbeteiligung
22.78
Ebene
Verband
Art
Antrag

Zweckverband Feuerwehr Ausseramt; Neue Zweckverbandsstatuten

Angenommen
Formulierung
Zweckverband Feuerwehr Ausseramt; Erlass neuer Zweckverbandsstatuten des Zweckverbands Feuerwehr Ausseramt der Gemeinden Flurlingen und Feuerthalen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 94,96 %
226
Nein-Stimmen 5,04 %
12
Stimmberechtigte
1'023
Stimmbeteiligung
23.95
Ebene
Verband
Art
Antrag
Name
Erleutender Bericht Statutenrevision 2019 Download 0 Erleutender Bericht Statutenrevision 2019

Zweckverband Schulgemeinden Bezirk Andelfingen; Neue Zweckverbandsvereinbarung

Angenommen
Formulierung
Zweckverband Schulgemeinden Bezirk Andelfingen; neue Zweckverbandsvereinbarung 2020

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 88,73 %
189
Nein-Stimmen 11,27 %
24
Stimmberechtigte
1'023
Stimmbeteiligung
22.87
Ebene
Verband
Art
Antrag