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Arbeitsamt / RAV

Bei der Stellensuche haben Sie kostenlos Anspruch auf die Dienstleistungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Wir fördern Ihren raschen Wiedereintritt ins Erwerbsleben.

Sie können Leistungen der Arbeitslosenversicherung jedoch nur beanspruchen, wenn Sie beim RAV angemeldet sind.

Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind ist es wichtig, dass Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem RAV aufnehmen. Das RAV kann Sie bereits während der Kündigungsfrist beraten und bei der Stellensuche unterstützen.

Als stellensuchende Person haben Sie die Pflicht, alles zu unternehmen, um Ihre Erwerbslosigkeit zu beenden. Das RAV bietet Ihnen im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung an. Die Hauptarbeit muss aber von Ihnen geleistet werden. Dies betrifft einerseits die eigentliche Stellensuche, andererseits aber auch Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Ihrer Personalberaterin bzw. Ihrem Personalberater.

Kontakt

Arbeitsamt / RAV
Technopark 2
8401 Winterthur
Tel. 043 259 67 00
Fax 043 259 67 01
hotline.ravwinterthur@vd.zh.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag 08.00 bis 11.30 / 13.00 bis 16.30
Mittwoch                                   13.00 bis 16.30

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