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Prämienverbilligung (IPV)
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Seit dem Jahr 2021 läuft das ganze Verfahren über die SVA Zürich.
Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie auf der Homepage der SVA Zürich. Bei Fragen dürfen Sie sich direkt an die SVA Zürich wenden: Tel. 044 448 53 75.
Zugehörige Objekte
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IPV Flyer; Neuerungen für das Jahr 2021.pdf | Download | 0 | IPV Flyer; Neuerungen für das Jahr 2021.pdf |
SVA Zürich; Kundeninformation IPV 2024 | Download | 1 | SVA Zürich; Kundeninformation IPV 2024 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 052 647 01 01 | kanzlei@flurlingen.ch |