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Feuerwerk Gesuch für private Anlässe

Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist nur in der Nacht vom 1. auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Für das Abbrennen von Feuerwerk bei privaten Veranstaltungen ausserhalb der genannten Nächte können Sie eine Bewilligung beantragen. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Feuerwerkskategorie.

Bewilligungen

Kategorie 1
Gesetzliche Altersgrenze: ab 12. Jahren. Erwerb: frei. Keine Abbrandbewilligung nötig.

Kategorie 2
Gesetzliche Altersgrenze: ab 16 Jahren. Erwerb: frei. Vorgeschrieben ist eine Abbrandbewilligung, siehe Link Online-Schalter, Gesuch. Bitte das Gesuch richten Sie an: Gemeindeverwaltung Flurlingen, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen

Kategorie 3
Gesetzliche Altersgrenze: ab 18 Jahren. Erwerb: frei. Vorgeschrieben ist eine Abbrandbewilligung, siehe Link Online-Schalter, Gesuch. Bitte das Gesuch richten Sie an: Gemeindeverwaltung Flurlingen, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen

Kategorie 4
Gesetzliche Altersgrenze: ab 18 Jahren. Erwerb: nur mit Abbrandbewilligung oder Erwerbschein.

  • Die Abbrandbewilligung setzt einen Befähigungsschein sowie ein Bewilligungsformular des Bundesamts für Polizei voraus. Das Gesuchsformular für die Abbrandbewilligung finden Sie über den Online-Schalter. Bitte das ausgefüllte Gesuchsformular samt Beilagen senden an: Gemeindeverwaltung Flurlingen, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen. Beilagen: Kopie Pass oder ID,  Kopie Ausweis FWA oder FWB, Sicherheitskonzept.
  • Erwerbsschein: Für den Erwerb von Feuerwerk für den 1. August oder Silvester ist keine Abbrandbewilligung, sondern ein Erwerbsschein notwendig. Das Gesuchsformular finden Sie über den Online-Schalter. Bitte das ausgefüllte Gesuchsformular samt Beilagen senden an: Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Brandschutz, Postfach, 8050 Zürich. Beilagen: Kopie Pass oder ID, Original-Ausweis FWA.

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