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Einschleppung von Vogelgrippe in Geflügelbestände - Informationen
Inzwischen wurden infizierte Wildvögel nahe der Schweizer Grenze gefunden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Gebiete festgelegt, wo besondere Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels und zum frühzeitigen Erkennen der Seuche anzuordnen sind. Die Gemeinden Feuerthalen, Flurlingen, Uhwiesen und Dachsen sind vom Kontroll- und Beobachtungsgebieten betroffen. Die Verfügung und Karte finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhaltungen) muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden. Personen die im Kontroll- und Beobachtungsgebiet Geflügel halten und der Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, müssen unverzüglich Mitteilung ans Veterinäramt machen. Die registrieten Hausgeflügelbesitzer wurden vom Veterinäramt direkt informiert. Das Schreiben finden Sie im untenstehenden Dokument.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und beim Veterinäramt Zürich.
Zugehörige Objekte
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Veterinaeramt; Karte AI-Gebiet-Gefluegel.pdf | Download | 0 | Veterinaeramt; Karte AI-Gebiet-Gefluegel.pdf |
Veterinaeramt; Schreiben an Hausgefluegelbesitzer im Kontrollgebiet.pdf | Download | 1 | Veterinaeramt; Schreiben an Hausgefluegelbesitzer im Kontrollgebiet.pdf |
Veterinaeramt; Verfuegung Vogelgrippe 2021.pdf | Download | 2 | Veterinaeramt; Verfuegung Vogelgrippe 2021.pdf |