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Inhalt
Einwohnerkontrolle
- das Führen des Einwohnerregisters; Verarbeiten von Zu- und Wegzügen, Todesfällen, Trauungen, Scheidungen, Adressänderungen, Geburten usw.
- Ausstellen von Ausweisen und Zeugnissen: Antrag für Identitätskarte, Wohnsitzbestätigung, Handlungsfähigkeitszeugnis etc.
- Erstellen von Statistiken
- Führen des Stimmregisters
- Erste Kontrolle der obligatorischen Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung
- Ausländerwesen
- Erstellung der Gebührenrechnung Wasser/Abwasser/Kehricht
Adressänderungen (Zu-/Weg- und Umzüge) sind innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Einen Zu-/Weg- oder Umzug können Sie auf der Gemeindeverwaltung oder über unseren Online-Schalter melden. Haben sie beim Zügeln an alles Gedacht? Hier finden Sie eine Checkliste.
Kontakt
EinwohnerkontrolleDorfstrasse 36
8247 Flurlingen
Tel. 052 647 01 05
Fax 052 647 01 00
info@flurlingen.ch
Öffnungszeiten
Di. 8.30-11.30 Uhr
Mi. 8.30-11.30 Uhr / 13.30-17.00 Uhr
Do. 8.30-11.30 Uhr
Fr. 8.30-11.30 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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