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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Zürich
Die Gefahr von grossflächigen Bränden im Kanton Zürich ist sehr hoch. Ab sofort gilt daher auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.
- Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Wenn Feuer ausbrechen, breiten sie sich rasch aus.
- Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Feuers sowie Blitzschläge können zu Waldbränden führen, die sich rasch ausbreiten.
- Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten, ausgenommen davon sind Elektro- und Gasgrills auf befestigten Flächen.
- Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen.
- Halten Sie Feuerverbote unbedingt ein.
- Es besteht ein Feuerwerksverbot.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
- Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
