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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Zürich

31. Juli 2026

Die Gefahr von grossflächigen Bränden im Kanton Zürich ist sehr hoch. Ab sofort gilt daher auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.

  • Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Wenn Feuer ausbrechen, breiten sie sich rasch aus.
  • Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Feuers sowie Blitzschläge können zu Waldbränden führen, die sich rasch ausbreiten.
  • Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten, ausgenommen davon sind Elektro- und Gasgrills auf befestigten Flächen.
  • Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen.
  • Halten Sie Feuerverbote unbedingt ein.
  • Es besteht ein Feuerwerksverbot.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.