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Inhalt
Einwohnerkontrolle
- das Führen des Einwohnerregisters; Verarbeiten von Zu- und Wegzügen, Todesfällen, Trauungen, Scheidungen, Adressänderungen, Geburten usw.
- Ausstellen von Ausweisen und Zeugnissen: Antrag für Identitätskarte, Wohnsitzbestätigung, Handlungsfähigkeitszeugnis etc.
- Erstellen von Statistiken
- Führen des Stimmregisters
- Erste Kontrolle der obligatorischen Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung
- Ausländerwesen
- Erstellung der Gebührenrechnung Wasser/Abwasser/Kehricht
Adressänderungen (Zu-/Weg- und Umzüge) sind innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Einen Zu-/Weg- oder Umzug können Sie auf der Gemeindeverwaltung oder über unseren Online-Schalter melden. Haben sie beim Zügeln an alles Gedacht? Hier finden Sie eine ChecklisteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Kontakt
EinwohnerkontrolleDorfstrasse 36
8247 Flurlingen
Tel. 052 647 01 05
Fax 052 647 01 00
info@flurlingen.ch
Öffnungszeiten
Di. 8.30-11.30 Uhr
Mi. 8.30-11.30 Uhr / 13.30-17.00 Uhr
Do. 8.30-11.30 Uhr
Fr. 8.30-11.30 Uhr
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Online | Download |
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