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Testament
Sobald das Notariat vom Ableben Kenntnis hat (Todesfallmeldung durch die Gemeinde, Mitteilung von Angehörigen, Todesanzeige oder jährliche Kontrolle bei der Einwohnerkontrolle) wird das Testament oder der Erbvertrag dem zuständigen Bezirksgericht zur Eröffnung eingereicht.
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