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Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person bestimmt werden, die im Falle der Urteilsunfähigkeit die eigenen Interessen wahrnimmt. Diese Vertrauensperson kann für folgende Bereiche eingesetzt werden:
Persönliches Wohl (Personenfürsorge), Finanzen (Vermögensfürsorge) und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in Merkblatt oder auf der Homepage der KESB. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die KESB Winterthur-Andelfingen.

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