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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung regelt einerseits die eigene Haltung in Bezug auf medizinische Behandlungsfragen. Andererseits kann, wer eine Patientenverfügung verfasst, darin genau regeln, welchen medizinischen Behandlungen er zustimmt und welche er ablehnt. Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Es gibt inzwischen ein grosses Angebot unterschiedlichster vorgefassten Patientenverfügungen. Diese Verfügungen können entweder von Hand oder mit dem Computer ausgefüllt werden. Sie müssen datiert und von Hand unterzeichnet werden. Damit die Patientenverfügung aktuell bleibt, ist es sinnvoll, diese alle zwei Jahre zu überprüfen und mit Datum und Unterschrift neu zu bestätigen. Der Hausarzt sowie nahestehende Personen sollten eine Kopie der Verfügung haben, damit sie im Notfall die behandelnden Ärzte raschmöglich informieren können.

WICHTIG: Die Patientenverfügung kann auf Ihrer Krankenkassenkarte registriert werden. Nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse diesbezüglich Kontakt auf.

Vorlagen von Patientenverfügungen stellt Ihnen zum Beispiel die Pro Senectute, das Schweizerische Rote Kreuz oder der Berufsverband der Schweizer Ärzteschaft zur Verfügung.

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