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Alimentenbevorschussung

Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes gegen Abtretung der Forderung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die im massgeblichen Rechtstitel (Scheidungsurteil, Unterhaltsvertrag) festgesetzte Unterhaltsforderung.

Für die Prüfung und Berechnung des Anspruchs auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder steht Ihnen das Amt für Jugend- und Berufsberatung, Alimente, Ausstellungsstrasse 88, 8090 Zürich,
Tel. 043 259 90 90 (ab 01.03.2026) zur Verfügung.

www.zh.ch/alimentenhilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

alimente@ajb.zh.ch

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