Kopfzeile

Inhalt

Feuerwerk: Merkblatt Sicherheit

Feuerwerk soll Freude bereiten. Die Gefahren bei falscher Handhabung werden aber vielfach unterschätzt. Damit Sie Ihr Feuerwerk ohne Zwischenfall geniessen können, geben wir Ihnen einige Tipps.

Wichtig:
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist nur in der Nacht vom 1. auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Für das Abbrennen von Feuerwerk bei privaten Veranstaltungen ausserhalb der genannten Nächte können Sie eine Bewilligung beantragen. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Feuerwerkskategorie.

Informationen

Datum
30. Januar 2017
Herausgeber/-in
Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk

Dokumente

Name
Merkblatt Sicherheit (PDF, 633.34 kB) Download 0 Merkblatt Sicherheit