Kopfzeile
Inhalt
Feuerwerk: Merkblatt Sicherheit
Wichtig:
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist nur in der Nacht vom 1. auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Für das Abbrennen von Feuerwerk bei privaten Veranstaltungen ausserhalb der genannten Nächte können Sie eine Bewilligung beantragen. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Feuerwerkskategorie.
Informationen
- Datum
- 30. Januar 2017
- Herausgeber/-in
- Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt Sicherheit (PDF, 633.34 kB) | Download | 0 | Merkblatt Sicherheit |