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Sperrgut
Bei Neukauf
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen.
Kein Neukauf
Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels. Die Gemeinde bietet eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände an. Alle Stücke müssen mit Gebührenmarken versehen sein. Gut erhaltene Stücke (Möbel, Geräte, Ski, Teppiche, Matratzen usw.) gehören ins Brockenhaus.
Sperrgut ohne Metallteile:
bis 50 x 50 x 50 cm (125 Liter) 1 Sperrgutmarke
bis 100 x 50 x 50 cm (250 Liter) 2 Sperrgutmarken
Stühle, Tablare, Harasse, Matratzen 1 Sperrgutmarke
Sofas (pro Sitz) 1 Sperrgutmarke
Schränke (pro Türe) 1 Sperrgutmarke
Tische (bis zu 4 Personen) 1 Sperrgutmarke
Tische (ab 4 Personen) 2 Sperrgutmarken
Kommoden, Bett- und Büchergestelle 2 Sperrgutmarken
Sammlung 2023
29. Juni 2023 vor der Kehricht- und Grüngutabfuhr