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Abstimmungen vom 27. September 2020

Informationen

Datum
27. September 2020
Lokalität
Gemeindehaus Flurlingen, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen
Kontakt
Marcel Wegmann

Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gilt die Personenfreizügigkeit. Sie erlaubt es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz zu leben, zu arbeiten und zu studieren; für Schweizerinnen und Schweizer gilt dasselbe in Bezug auf die EU. Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) gehört zu sieben bilateralen Abkommen, die die Schweiz und die EU als Paket ausgehandelt haben (Bilaterale I). Die Bilateralen I ermöglichen der Schweizer Wirtschaft einen direkten Zugang zum europäischen Markt. Wird das FZA gekündigt, so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel). Aufgrund der Coronakrise wurde die Personenfreizügigkeit vorübergehend eingeschränkt.

Die Vorlage
Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall würde die Guillotine-Klausel zur Anwendung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Die Initiative verbietet es der Schweiz zudem, neue völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Nein

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie den bilateralen Weg mit der EU gefährdet. Sie stellt die stabilen Beziehungen der Schweiz zu ihrer wichtigsten Partnerin in Frage. Damit setzt sie Arbeitsplätze und Wohlstand aufs Spiel – und das in einer Zeit grosser wirtschaftlicher Unsicherheiten.

admin.ch/begrenzungsinitiative

Empfehlung des Initiativkomitees
Ja

Laut dem Komitee gibt es seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU eine Massenzuwanderung, welche die Umwelt, den Arbeitsmarkt, die Sozialwerke und die Infrastruktur extrem belastet. Das Komitee will deshalb, dass die Schweiz die Zuwanderung ohne Freizügigkeit selber kontrolliert.

begrenzungsinitiative.ch

Abstimmung im Nationalrat
53 Ja
142 Nein
2 Enthaltungen

Abstimmung im Ständerat
5 Ja
37 Nein
2 Enthaltungen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 34,59 %
239
Nein-Stimmen 65,41 %
452
Stimmberechtigte
1'036
Stimmbeteiligung
67.66%
Ebene
Bund
Art
Initiative

2. Änderung des Jagdgesetzes

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Das eidgenössische Jagdgesetz macht den Kantonen Vorgaben, welche Wildtiere geschützt sind, welche Tierarten gejagt werden dürfen und wann Schonzeiten gelten. Das heutige Gesetz stammt von 1986. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe mehr. Inzwischen sind sie zurückgekehrt. 2019 lebten rund 80 Wölfe in unserem Land; an einigen Orten sind Rudel entstanden. Wölfe verletzen und töten immer wieder Schafe und Ziegen. Diese Angriffe und das Auftauchen von Wölfen in Dorfnähe beschäftigen die örtliche Bevölkerung und die zuständigen Behörden. Das Parlament hat deshalb die Regeln im Umgang mit dem Wolf angepasst und das Jagdgesetz revidiert. Naturschutzverbände haben dagegen das Referendum ergriffen.

Die Vorlage
Das revidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen in der Schweiz Rechnung. Die Kantone können neu die Wolfsbestände vorausschauend regulieren. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart. Ziel dieser Neuerung ist, dass die Wölfe die Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren, weniger Schäden an Schafen und Ziegen entstehen und so die Zahl der Konflikte abnimmt. Das revidierte Gesetz verbessert auch den Schutz verschiedener Wildtierarten. Davon profitieren zum Beispiel Wasservögel. Zudem werden die Lebensräume der Wildtiere besser miteinander vernetzt.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja

Für Bundesrat und Parlament erfüllt das Gesetz zwei wichtige Anliegen: Erstens stärkt es den Schutz vieler Wildtierarten. Und zweitens bietet es eine pragmatische Lösung für den Umgang mit dem wachsenden Wolfsbestand. Der Wolf bleibt aber eine geschützte Tierart, und die Rudel bleiben erhalten.

admin.ch/jagdgesetz

Empfehlung des Referendumskomitees

Nein

Für das Komitee ist das revidierte Gesetz «missraten». Es erlaube den Abschuss von geschützten Tieren, ohne dass sie Schaden angerichtet hätten. Das neue Gesetz gefährde den Artenschutz in der Schweiz. Das Komitee befürchtet zudem, dass der Bundesrat weitere geschützte Tiere zum Abschuss freigeben könnte.

jagdgesetz-nein.ch

Abstimmung im Nationalrat

117 Ja
71 Nein
9 Enthaltungen

Abstimmung im Ständerat

28 Ja
16 Nein
1 Enthaltung

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,34 %
246
Nein-Stimmen 63,66 %
431
Stimmberechtigte
1'036
Stimmbeteiligung
67.57%
Ebene
Bund
Art
Antrag

3. Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer steht ihnen für jedes Kind ein Abzug von 6500 Franken vom Einkommen zu. Lassen sie ihr Kind etwa in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen, weil sie arbeiten, so kommt für diese Drittbetreuung noch ein Abzug von maximal 10 100 Franken pro Kind hinzu. Auf Bundes- und Kantonsebene sind weitere Abzüge möglich.

Die Vorlage
Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 auf 25 000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zugleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Erhöhung dieses Abzugs führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10 000 Franken zu erhöhen. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Das führt zu zusätzlichen Steuerausfällen, die vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt wurden. Infolge der Coronakrise dürften sie vorübergehend tiefer ausfallen, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken. Da die Kantone an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind, entfallen gut 20 Prozent der gesamten Mindereinnahmen auf sie. Die Erhöhung der Abzüge kommt jenen fast 60 Prozent der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlen müssen.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja

Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer die Kinderabzüge erhöhen. Damit werden die Familienarbeit und die Kinderkosten angemessener berücksichtigt. Zudem lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren und der Fachkräftemangel mildern.

admin.ch/kinderabzuege

Empfehlung der Referendumskomitees

Für die Referendumskomitees ist die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs ein Steuergeschenk ausschliesslich für reiche Eltern. Sie befürchten, dass andernorts Leistungen abgebaut werden, worunter auch der Mittelstand leiden würde. Wolle man wirklich Familien entlasten, gebe es bessere Möglichkeiten.

kinderabzug-bschiss.ch

Abstimmung im Nationalrat
132 Ja
62 Nein
3 Enthaltungen

Abstimmung im Ständerat
25 Ja
17 Nein
3 Enthaltungen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 28,89 %
197
Nein-Stimmen 71,11 %
485
Stimmberechtigte
1'036
Stimmbeteiligung
67.47%
Ebene
Bund
Art
Antrag

4. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes

Angenommen
Beschreibung

Ausgangslage

Erwerbstätige Mütter haben nach der Geburt ihres Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Väter hingegen haben von Gesetzes wegen Anrecht auf einen oder zwei freie Tage.

Die Vorlage

Die Vorlage sieht die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. Der Erwerbsausfall während des Vaterschaftsurlaubs wird entschädigt. Die Entschädigung wird gleich festgelegt wie bei Frauen im Mutterschaftsurlaub: Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden diese Kosten wie beim Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja

Bundesrat und Parlament befürworten einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser erleichtert die Beteiligung des Vaters an der Betreuung seines Kindes und entlastet die Mutter. Er entspricht einem weit verbreiteten Anliegen und verursacht keinen übermässigen finanziellen oder organisatorischen Aufwand.

admin.ch/vaterschaftsurlaub

Empfehlung des Referendumskomitees

Nein

Für das Komitee ist der bezahlte Vaterschaftsurlaub eine neue Sozialversicherung, die teuer, unverantwortlich und missbräuchlich ist. Allen bliebe weniger vom Lohn, weil sie für die Ferien von wenigen bezahlen müssten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sei der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub weder finanziell noch organisatorisch tragbar.

lohnabzuege-nein.ch

Abstimmung im Nationalrat

129 Ja
66 Nein
2 Enthaltungen

Abstimmung im Ständerat

31 Ja
11 Nein
3 Enthaltungen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 61,52 %
422
Nein-Stimmen 38,48 %
264
Stimmberechtigte
1'036
Stimmbeteiligung
67.37%
Ebene
Bund
Art
Antrag

5. Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Die Schweiz überwacht, schützt und verteidigt ihren Luftraum mit Kampfflugzeugen. Die bestehenden Kampfflugzeuge sind in die Jahre gekommen oder bereits veraltet. Sie müssen um das Jahr 2030 herum ausser Betrieb genommen werden. Bundesrat und Parlament sind der Auffassung, dass es auch in Zukunft Kampfflugzeuge braucht, um die Menschen in der Schweiz vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen.

Die Vorlage
Die Vorlage von Bundesrat und Parlament sieht vor, dass die Schweiz bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschafft. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, muss für 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Die Aufträge werden auf die Sprachregionen verteilt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Darum entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden. Falls das Volk Ja sagt, entscheidet der Bundesrat über den Typ und die Anzahl Flugzeuge. Er unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament zur Genehmigung.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja

Bundesrat und Parlament wollen die Menschen in der Schweiz weiterhin vor Bedrohungen aus der Luft schützen. Dazu braucht es neue Kampfflugzeuge, da die jetzige Flotte um 2030 ausser Betrieb genommen werden muss. Die neuen Flugzeuge sind nötig für die langfristige Sicherheit der Schweiz und stärken unsere Neutralität.

admin.ch/kampfflugzeuge

Empfehlung des Referendumskomitees

Nein

Nach Ansicht des Referendumskomitees gibt der Bundesbeschluss Bundesrat und Parlament eine Blankovollmacht, überflüssige Luxus-Kampfjets zum Preis von 6 Milliarden Franken zu kaufen. Das Geld werde dafür im Gesundheitswesen, im Katastrophenschutz oder bei der Bekämpfung des Klimawandels fehlen.

kampfjets-nein.ch

Abstimmung im Nationalrat

  • 123 Ja
  • 68 Nein
  • 5 Enthaltungen

Abstimmung im Ständerat

  • 33 Ja
  • 10 Nein
  • 1 Enthaltung

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 49,85 %
340
Nein-Stimmen 50,15 %
342
Stimmberechtigte
1'036
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Kantonale Vorlagen

Strassengesetz

Angenommen
Beschreibung

Die parlamentarische Initiative «Strassengesetz § 30» verlangt, dass inskünftig der Unterhalt der Gemeindestrassen aus dem kantonalen Strassenfonds mitfinanziert werden muss. Mindestens 20 Prozent der jährlichen Einlage in den Strassenfonds sollen den Gemeinden dafür zur Verfügung stehen. Massgebend für den Anteil einer Gemeinde ist die Länge der Gemeindestrassen, die vom motorisierten Individualverkehr befahren werden können. Der Kantonsrat hat die parlamentarische Initiative mehrheitlich gutgeheissen. Gegen die Änderung des Strassengesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.

Der Kantonsrat empfiehlt: Ja

Der Regierungsrat empfiehlt: Nein

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 60,86 %
367
Nein-Stimmen 39,14 %
236
Stimmberechtigte
1'036
Stimmbeteiligung
63.71%
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Zusatzleistungsgesetz

Angenommen
Beschreibung

Die Sozialkosten steigen kontinuierlich und sie sind unter den einzelnen Gemeinden des Kantons sehr ungleich verteilt. Gleichzeitig werden die Unterschiede zwischen den Gemeinden immer grösser. Die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes bezweckt, dass der Kanton einen höheren Kostenanteil der Zusatzleistungen für AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger übernimmt. Damit werden die Gemeinden entlastet und die Unterschiede der Sozialkostenbelastung zwischen den Gemeinden verringert. Der Ausgleich wird durch einen Plafond begrenzt. Kosten, die über diesem Deckel liegen, müssen durch die Gemeinden selber finanziert werden. Der Kantonsrat hat dieser Gesetzesrevision mehrheitlich zugestimmt. Gegen die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes ist das Kantonsratsreferendum ergriffen worden.

Der Kantonsrat empfiehlt: Ja

Der Regierungsrat empfiehlt: Nein

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,96 %
379
Nein-Stimmen 37,04 %
223
Stimmberechtigte
1'036
Stimmbeteiligung
63.80%
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Vorlagen Kreis

Totalrevision Statuten des Zweckverbands Zentrum Kohlfirst

Angenommen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 94,73 %
539
Nein-Stimmen 5,27 %
30
Stimmberechtigte
1'036
Stimmbeteiligung
61.49%
Ebene
Kreis
Art
Antrag