Kopfzeile

Inhalt

Feuerpolizei / Feuerungskontrolle

Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Brandschutz ist Polizeirecht (Schutz von Leib, Leben und Gesundheit) und ist kantonales Recht.

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und den Holzfeuerungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.

Feuerpolizeiliche Kontrollen
Die Feuerpolizei kontrolliert Neu- und Umbauten und führt Stichproben durch wenn feuerpolizeiliche Mängel bekannt werden oder zu vermuten sind.

Bewilligung von Neuanlange oder deren Ersatz
Sämtliche wärmetechnische Anlagen, insbesondere Feuerungsaggregate und Einrichtungen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe, Wärmepumpen und Solarenergieanlagen für Neuanlagen oder deren Ersatz bedürfen einer Bewilligung durch die Gemeinde oder den Kanton. Die Gesuchsformulare sind an die Gemeinde einzureichen.

Kontakt

Feuerpolizei / Feuerungskontrolle
Dorfstrasse 8
8247 Flurlingen
Tel. 052 659 38 78
s.distel@shinternet.ch

Website

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon