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Friedensrichter

Jede Gemeinde hat ein Friedensrichteramt. Der Friedensrichter/die Friedensrichterin ist ein Mitglied der Gerichtsbehörde auf kommunaler Ebene, hat aber nur bei kleineren Streitwerten Entscheidungsbefugnis und versucht in der Regel zwischen den Parteien zu vermitteln. Wenn die Versöhnung nicht gelingt, stellt er dem Kläger den sogenannten Weisungsschein aus, mit dem der ordentliche Zivilprozess eingeleitet wird.

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:
  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen,
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website herungergeladen werden www.friedensrichter-zh.ch/formulare.

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Andelfingen, Thurtalstrasse 1, Postfach, 8450 Andelfingen
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Andelfingen, Thurtalstrasse 1, Postfach, 8450 Andelfingen

Kontakt

Friedensrichter
Uhwieserstrasse 18
8247 Flurlingen
Tel. 079 125 28 34
friedensrichteramt@flurlingen.ch

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