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Prämienverbilligung (IPV)

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Seit dem Jahr 2021 läuft das ganze Verfahren über die SVA Zürich.

Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie auf der Homepage der SVA Zürich. Bei Fragen dürfen Sie sich direkt an die SVA Zürich wenden: Tel. 044 448 53 75.

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