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Allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet ab 14. Juli 2026
Der Gemeinderat beurteilt nach Rücksprache mit den relevanten Spezialisten und den Nachbargemeinden, auch im Hinblick auf den 1. August, die allgemeine Brandgefahr deshalb als sehr hoch und hat für das Gemeindegebiet mit Beschluss vom 14. Juli 202 ab Dienstag, 14. Juli 2026, ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben werden (erlaubt sind Elektro-, Gas- oder Holzkohlegrills)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine Höhenfeuer
- Kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen oder Ballonen mit Wunderkerzen
- Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Rauchwaren oder Streichhölzern ist strengstens untersagt
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen und Widerhandlungen oder verdächtige Situationen (Feuerausbruch, Rauchentwicklung etc.) unverzüglich der Polizei oder der Feuerwehr zu melden (Telefon 117 oder 118).
Das allgemeine Feuerverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Gegen diese allgemeinverbindliche Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Statthalter des Bezirks Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
8245 Feuerthalen, 14. Juli 2026
GEMEINDERAT FLURLINGEN
