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Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter oder online abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online abmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger). Bitte übermitteln Sie diese Bescheinigung zusammen mit der Online-Umzugsmeldung.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Elterliche Sorge: Erklarung uber die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjahriger.pdf | Download | 0 | Elterliche Sorge: Erklarung uber die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjahriger.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 647 01 05 | info@flurlingen.ch |