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Hundewesen

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter.
Was müssen Sie tun?

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Ausbildung, was ändert sich ab 01. Juni 2025:

  1. Theoriekurs für Neueinsteiger:innen und Wiedereinsteiger:innen
    Wenn Sie noch nie einen Hund hattest oder seit über zehn Jahren keinen mehr, steht ein zweistündiger Theoriekurs an. Dort lernen SIe Basics zu Ihren Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung – mit einer kleinen Prüfung am Ende. Den Kurs können Sie bis zu einem Jahr vorher oder spätestens zwei Monate nach der Hundehaltung machen.
     
  2. Praxiskurs für alle Hundehalter:innen
    Ab Juni müssen alle – ob mit erstem oder fünftem Hund – einen sechsstündigen Praxiskurs absolvieren. Egal ob Chihuahua oder Dogge, die Regeln gelten für jede:n. Der Kurs (kürzer als die früheren 14 Lektionen) bringt Ihnen bei, Ihren  Hund sicher zu führen und im Alltag zu erziehen. Starten können Sie ab dem sechsten Lebensmonat Ihres Hundes, und innerhalb eines Jahres muss er abgeschlossen sein. Die Lernziele sind entscheidend – falls nötig, gibt’s Zusatzlektionen. Das stärkt die Bindung und sorgt für Sicherheit.
     
  3. Höhere Standards für Hundetrainer:innen
    Wer Kurse anbietet, braucht künftig eine Bewilligung vom Veterinäramt – dafür gibt’s theoretische und praktische Prüfungen. Das garantiert Ihnen als Hundehalter:in top ausgebildete Trainer:innen, die Sie wirklich weiterbringen.

    Wir verweisen ausserdem auf die Webseite https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
     

Meldungen und Ausbildungsnachweise senden an:
Gemeindeverwaltung Flurlingen
Dorfstrasse 36
8247 Flurlingen

Gebühren:
Fr. 150.00 pro Hund und Jahr
Fr. 20.00 Mahngebühren bei verspäteter Anmeldung

Meldepflicht:
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Ihre Hunde die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen, der Gemeinde mit dem Impfzeugnis anzumelden. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich der nationalen Hundedatenbank AMICUS zu melden (www.amicus.ch), 0848 777 100.

Augen auf beim Hundekauf:
Viele Angebote sind nicht seriös – prüfen Sie sie sorgfältig. Unseriöse Anbieterinnen und Anbieter verkaufen Hunde, die häufig unter qualvollen Bedingungen produziert wurden.
Hinweise und Tipps für den Kauf eines Hundes finden Sie unter www.hundekauf.ch

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Zugehörige Objekte

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Sommerhitze (PDF, 271.82 kB) Download 0 Sommerhitze
Hundehaltung Ausgabe 2025 (PDF, 143.87 kB) Download 1 Hundehaltung Ausgabe 2025
Mein Weg zu Amicus (PDF, 88.52 kB) Download 2 Mein Weg zu Amicus
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