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Gemeindeversammlung
Ort
RheintalsaalGründenstrasse 31
8247 Flurlingen
Informationen
- Beschreibung
Die Durchführung der Gemeindeversammlung basiert auf einem Schutzkonzept, welches auf die aktuellen Corona-Massnahmen abgestimmt ist. Die GV-Broschüre (Beleuchtender Bericht) ist ab 7. Juni 2021 auf der Homepage (www.flurlingen.ch) abrufbar und liegt im Gemeindehaus auf. Zudem kann die GV-Broschüre bei der Gemeindekanzlei (Telefon: 052 647 01 01 oder Mail: kanzlei@flurlingen.ch) kostenlos bestellt werden.
Traktanden Primarschulgemeinde- Genehmigung Jahresrechnung 2020
- Allfällige Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzen
Traktanden Politische Gemeinde- Genehmigung Jahresrechnung 2020
- Rheintalsaal; Ersatz, Genehmigung Planungskredit Fr. 243'000.--
- Allfällige Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
Aktenauflage
Die detaillierten Akten und Anträge der Rechnungsprüfungskommission (RPK) liegen ab Montag, 7. Juni 2021, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen, zur Einsicht auf.Stimmrecht
Stimmberechtigt für die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde sind alle in Flurlingen niedergelassenen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Vorbehalten bleibt der Ausschluss vom Stimmrecht.
Anfragerecht
In Anwendung von § 17 Gemeindegesetz können die Stimmberechtigten über Angelegenheiten der Gemeinde von allg. Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeinderat.
Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.
In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekanntgegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
Rechtsmittel
Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen,- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG)
- und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat
Primarschulpflege